Kosten

(gültig ab 1. Januar 2023)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht.
Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen (Beamte & Post) erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten anteilig oder in voller Höhe. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer jeweiligen Versicherung.
Ich weise darauf hin, dass meine Behandlungskosten unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch Ihre Krankenversicherung von Ihnen in Vorleistung zu begleichen sind.

Hinweis: Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich oder bis spätestens 24 h vorher abzusagen. Da ich ausreichend Zeit für Vorbereitung und Behandlung für Sie reserviere, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 50,-€ in Rechnung zu stellen.